Sportstech Brands Holding GmbH informiert zu laufenden rechtlichen Auseinandersetzungen mit Interactive Strength (NASDAQ: TRNR)
BERLIN, Deutschland, Feb. 12, 2026 (GLOBE NEWSWIRE) -- Die Sportstech Brands Holding GmbH informiert über den aktuellen Stand der rechtlichen Auseinandersetzungen mit der Interactive Strength Inc. (NASDAQ: TRNR).
Sportstech geht in mehreren Verfahren gegen TRNR vor, nachdem TRNR öffentlich dargestellt hatte, „alle rechtlichen Optionen“ zur Durchsetzung seiner Forderungen zu verfolgen und als möglichen Schritt eine zeitnahe öffentliche Versteigerung verpfändeter Sportstech-Anteile anzukündigen – verbunden mit der Aussage, dadurch die Anteile zur Rückzahlung der Forderungen verwerten oder sogar selbst erwerben zu können.
Die von TRNR am 10. Februar 2026 veröffentlichte Pressemitteilung, in der TRNR die Einleitung zweier Klageverfahren sowie eine öffentliche Versteigerung von 100 % der Anteile an der Sportstech Brands Holding GmbH für den 11. März 2026 ankündigte, kommt daher wenig überraschend und wurde bereits im Vorfeld rechtlich antizipiert.
Sportstech hat bereits am 8. Januar 2026 Vollstreckungsabwehrklage erhoben. Gegenstand dieser Klage ist gerade die Abwehr solcher Vollstreckungsmaßnahmen, einschließlich der Untersagung einer etwaigen öffentlichen Versteigerung. Hierzu wurde auch ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt. Das Verfahren ist beim Landgericht Berlin anhängig.
Überraschend hingegen hatte TRNR in einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor der angesetzten mündlichen Verhandlung zum 11. Februar 2026 erklärt, dass kein freihändiger Verkauf von Anteilen erfolgen soll und dies nach Darstellung von TRNR auch nie angestrebt gewesen sei. Vor diesem Hintergrund hat Sportstech dieses Verfahren für erledigt erklärt.
TRNR hat damit im gerichtlichen Verfahren ausdrücklich klargestellt, dass ein freihändiger Zugriff auf die Geschäftsanteile nicht möglich ist. Sportstech wertet dies als eindeutige Bestätigung der eigenen Rechtsauffassung.
Das Verfahren ist für Sportstech ein Indikator dafür, dass die Verwertung von Anteilen von Sportstech den rechtlichen Maßstäben des deutschen Rechts entsprechen muss. Eine anderweitige Verwertung der Anteile hält Sportstech für rechtlich ausgeschlossen. Diese gerichtliche Klärung verdeutlicht zugleich, dass auch eine öffentliche Versteigerung denselben strengen rechtlichen Voraussetzungen unterliegt.
Dieser Widerspruch wird besonders deutlich, wenn man die jüngsten Erklärungen von TRNR berücksichtigt: Im Rahmen des zuvor geführten einstweiligen Verfügungsverfahrens hatte TRNR selbst erklärt, es gehe TRNR nicht um eine Verwertung der Anteile, sondern allein um die Rückzahlung der Forderung. Die nunmehr öffentlich kommunizierte Ankündigung einer Versteigerung steht hierzu in einem deutlichen Widerspruch und unterstreicht aus Sicht von Sportstech die fehlende Stringenz des Vorgehens von TRNR.
Sportstech hält die von TRNR angekündigte öffentliche Versteigerung der Geschäftsanteile darüber hinaus für rechtlich unzulässig und wird diese verhindern. Bereits die Veröffentlichung im Bundesanzeiger lässt wesentliche Angaben vermissen und genügt nach Auffassung von Sportstech nicht den gesetzlichen Anforderungen an ein Verwertungsverfahren. Vor diesem Hintergrund ist Sportstech zuversichtlich, dass auch der Versuch einer öffentlichen Versteigerung – wie bereits ein etwaiger freihändiger Verkaufsversuch – rechtlich scheitern wird.
Sportstech wertet dieses Vorgehen als Versuch, durch öffentliche Ankündigungen maximalen Druck aufzubauen, ohne dass bislang ein rechtlich konsistentes Vorgehen erkennbar ist. Sportstech wird sich hiervon nicht beeindrucken lassen und geht – wie bereits im einstweiligen Verfügungsverfahren zum freihändigen Verkauf – davon aus, dass auch der Versuch der öffentlichen Versteigerung unterbunden wird.
Zitat des Geschäftsführers Ali Ahmad
„Es ist erfreulich zu sehen, dass TRNR nun auch einsieht, dass ein freihändiger Verkauf keine Option darstellt und in der Sache nachgibt. Ich bedauere, dass es erst zu solchen Verfahren kommen musste, um Rechtssicherheit zu schaffen. Mit gleicher Zuversicht sehen wir auch dem Verfahren im Zusammenhang mit der angekündigten öffentlichen Versteigerung entgegen.“
Damit ist in diesem Verfahren klargestellt, dass ein schneller oder unmittelbarer Zugriff im Wege des freihändigen Verkaufs auf Sportstech-Anteile nicht möglich ist. Weitere rechtliche Fragen im Zusammenhang mit TRNR bleiben jedoch Gegenstand laufender Auseinandersetzungen.
Nach aktuellem Kenntnisstand wurde Sportstech bislang keine Klage zugestellt. Die von TRNR öffentlich benannten Klageverfahren sind derzeit nicht rechtshängig. Sportstech sieht den angekündigten Maßnahmen mit rechtlicher Gelassenheit entgegen. Die erforderlichen Schritte zur Wahrung sämtlicher Rechte wurden bereits eingeleitet.
Sportstech zeigt sich jedoch weiterhin einigungsbereit und geht fest davon aus, dass eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Andernfalls wird die Angelegenheit im Rahmen der gerichtlichen Verfahren geklärt.
Über die Sportstech Brands Holding GmbH
Die Sportstech Brands Holding GmbH ist ein international tätiges Unternehmen im Bereich Heimfitness-, Wellness- und Lifestyle-Produkte mit einer starken Marktposition in Europa.
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Sportstech Brands Holding GmbH
Kontaktperson: Florian Taubitz
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